Eine Ernährungstherapie nach § 43 SGB V erfolgt durch eine vom Arzt angeordnete und ausgestellte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und richtet sich an erkrankte Menschen. Sie soll die Behandlung ernährungsbedingter Krankheiten ergänzen oder krankheitsbedingte Ernährungsprobleme lindern. Eine Ernährungstherapie kommt zum Beispiel infrage bei Diabetes mellitus, stark erhöhten Blutfettwerten, Essstörung wie Adipositas (BMI ab 30 kg/m2), Untergewicht (BMI unter 18kg/m2) Lebensmittelallergie oder -unverträglichkeit, Reizdarm, Nierenerkrankung oder Osteoporose
Ziel der Ernährungstherapie ist es, die Grunderkrankung positiv zu beeinflussen und ihr Fortschreiten zu stoppen oder hinauszuzögern. Sie soll zudem helfen, Beschwerden zu lindern oder den Medikamentenbedarf zu verringern. Die Ernährungstherapie unterstützt dabei, Essgewohnheiten umzustellen und die neue Ernährungsweise beizubehalten.
Die Ernährungstherapie wird als Einzeltherapie angeboten
Die Ernährungsberatung &- therapie, bildet mit ihren Einzel-und Gruppenangeboten einen Baustein in einem interdisziplinären Team des Zentrums für Entwicklungsförderung und Rehabilitation und kooperiert darüber hinaus intensiv mit den Institutionen des Haus Walstedde.
Eine Ernährungsberatung dient normalerweise der Prävention, also der Vorbeugung von Krankheiten und deren Folgen. Sie richtet sich vor allem an gesunde Menschen und kann auch bei Fragen zur richtigen Ernährung in besonderen Lebensphasen und -situationen in Anspruch genommen werden – zum Beispiel in der Kindheit und Jugend, im Alter, in der Schwangerschaft oder bei Schichtarbeit.
Ihr Ziel ist es, eine Mangel- oder Fehlernährung zu vermeiden und ein gesundes Körpergewicht zu erreichen.
Wir bieten die Ernährungsberatung als Einzelberatung oder Gruppenberatung an.